4.12.04

Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfächer

Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und beim Bundesfinanzhof in München können ab sofort Schriftsätze und andere Dokumente in elektronischer Form rechtswirksam an alle teilnehmenden Gerichte / Behörden eingereicht und abgeholt werden. Möglich macht dies das neue "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach" (EGVP), dessen Einsatz die Bundesregierung im November abgesegnet hatte.
Für die Nutzung der Postfächer muss zuvor eine spezielle Software installiert werden. Diese wird kostenfrei über die Internetseiten des Bundesfinanzhofes und des Bundesverwaltungsgerichts sowie den gemeinsamen Internetauftritt www.egvp.de zum Download angeboten.

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