Der Präsident des EU-Gerichts Erster Instanz, Bo Vesterdorf, entschied am Mittwoch in Luxemburg, Microsoft habe nicht nachgewiesen, dass eine Umsetzung der Auflagen der Kommission einen schweren und irreparablen Schaden verursache. Deshalb würden die Auflagen nicht bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren ausgesetzt und der Antrag auf eine entsprechende einstweilige Anordnung zurückgewiesen. Der Konzern kann innerhalb der nächsten zwei Monate Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. (Az: T-201/04 R)
Die Kommission hatte Microsoft im März vorgeworfen, seine fast monopolartige Stellung bei Betriebssystemen auszunutzen, um Konkurrenten auch aus anderen Produktfeldern zu verdrängen. Sie verhängte daraufhin ein Rekordbußgeld von 497 Mio. Euro gegen Microsoft und verpflichtete den Konzern dazu, seine Software in Europa ohne den digitalen Media Player zu verkaufen. (FTD)
Die Chronologie des Kartellverfahrens gegen Microsoft.
22.12.04
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