10.12.04

Infineon und Aktionäre

Infineon hat eine ganz eigene Idee um klagewütige Aktionäre an ihre Pflichten zu erinnern.
In der Einladung zur Hauptversammlung am 25. Januar schlägt der Chiphersteller daher vor, eine Verpflichtung zum Schadenersatz festzulegen, falls ein Anteilseigner gegen seine Treuepflicht verstößt.
Und so lautet der im Internet präsentierte Satzungsvorschlag: "Jeder Aktionär ist kraft seiner Mitgliedschaft gegenüber der Gesellschaft und seinen Mitaktionären verpflichtet, die Interessen der Gesellschaft zu beachten und eine willkürliche oder unverhältnismäßige Rechtsausübung zu unterlassen." Verletze ein Aktionär leichtfertig und bei der Stimmrechtsausübung vorsätzlich seine Treuepflicht, sei er zum Schadenersatz verpflichtet. ... Unter Aktionärsschützern sorgte der Infineon-Vorstoß für Unverständnis. Reinhild Keitel von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), sagte dem Onlinedienst "manager-magazin.de", dass es bereits eine Treuepflicht des Aktionärs gegenüber dem Unternehmen und den Mitaktionären gebe. "Wir interpretieren das eher als eine Einschüchterungs- und Drohgebärde gegenüber Aktionären." ...
(Spiegel)
Zur Ergänzung: der 3 Jahreschart der Infineon-Aktie.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Die Idee Aktionäre an ihre Pflichten zu erinnern in verbindung mit einer Einladung zur Hauptversammlung finde ich gut.Ein Schadensersatz zu leisten falls man gegen seine Treuepflicht verstößt!