Ein interessanter Beitrag zum Kennzeichenschutz durch das Markenrecht von RA Georg Fechner
http://www.manager-magazin.de/it/artikel/0,2828,327929,00.html
erklärt warum dem Duft "balsamisch-fruchtig mit einem leichten Anklang an Zimt" die Eintragung als Riechmarke verweigert wird.
Erfolgsversprechender ist die Eintragung einer Farbmarke.
Farbmarken sind in Europa grundsätzlich schutzfähig. Als Voraussetzung ist allerdings eine detaillierte Beschreibung der Farbe erforderlich, beispielsweise durch der Pantone-Nummer oder eines anderen international gültigen Farbcodes.
Die Bedeutung der Farbe für den Wiedererkennungswert eines Unternehmens kann jedermann im Selbsttest an den unten gezeigten Anzeigen von Sixt und Europcar feststellen.
Entsprechend wird gestritten.
Entscheidungen hierzu: Telekom (Magenta) http://www.aufrecht.de/2673.html
Kraft-Foods (Milka-Lila) BGH vom 07.10.04, I ZR 91/02 (zur Pressemitteilung)
1.12.04
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