16.12.04

Mobilcom vs. Bund

Der Mobilfunkanbieter Mobilcom verklagt den Bund auf Umsatzsteuer-Rückerstattung in Milliardenhöhe aus dem UMTS-Geschäft. (Was sollte UMTS noch mal werden?)
Hintergrund ist die im Jahr 2000 für 8,43 Milliarden Euro vom Bund ersteigerte Lizenz für den neuen Mobilfunkstandard UMTS. Die Gebühr hatte der Bund ohne Mehrwertsteuer berechnet. Mobilcom hält das für unzulässig. Bei Erfolg der Klage rechnet das im TecDAX notierte Unternehmen mit 1,16 Milliarden Euro Steuer-Rückerstattung.
Das Bundesfinanzministerium teilte mit, man sehe der Klage gelassen entgegen. Bei der Versteigerung der UMTS-Mobilfunklizenzen habe es sich um einen hoheitlichen Akt und nicht um ein umsatzsteuerpflichtiges Geschäft gehandelt, wiederholte ein Sprecher des Ministeriums die Ansicht der Berliner Politik.
(WIWO, Spiegel)

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