17.12.04

Sperrungsverfügungen gegen Webseiten

Wegen einer verspäteten Klageeinreichung hat das Verwaltungsgericht Arnsberg die Klage eines Providers gegen die Landesanstalt für Medien abgewiesen. Das Hammer Unternehmen hatte den Klageweg eingeschlagen, um gegen die Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf vorzugehen. In seinem Urteil (Aktenzeichen 13 K 3173/02) erkannte das Gericht ausdrücklich auch die Rechtmäßigkeit der Sperrungsverfügungen an. (Heise)
Eine Übersicht der Bezirksregierung Düsseldorf zu den Gerichtlichen Entscheidungen von Sperrverfügungen bzgl. rechtsextremistischer Internetseiten.

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