21.12.04

Post darf Transoflex nicht übernehmen

Die Deutsche Post darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht die Mehrheit an dem Pharma-Lieferdienst Transoflex übernehmen.
Der Bundesgerichtshof billigt die Auffassung des Oberlandesgerichts, daß nicht nur die geplante Aufstockung der Geschäftsanteile auf 100 %, sondern auch bereits die Minderheitsbeteiligung der Zusammenschlußkontrolle unterliege. Die Feststellung, ihre durch einen Konsortialvertrag mit den übrigen Anteilseignern gestärkte gesellschaftsrechtliche Stellung verschaffe der Deutschen Post AG in Verbindung mit einer überlegenen Markt- und Branchenkenntnis und einer starken Marktposition die Möglichkeit eines wettbewerblich erheblichen Einflusses auf trans-o-flex, sei nicht zu beanstanden.
Sie muss sich auch von ihrem bereits gehaltenen Anteil an dem Unternehmen trennen. (FTD)

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