16.12.04

Revisionen der Angeklagten im Fall Haffa/EM.TV verworfen

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte heute ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München und verwarf die Revision der einstigen Vorzeigemanager des „Neuen Markt“. „Die Darstellung oder Übersicht muss ein Gesamtbild über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ermöglichen und den Eindruck der Vollständigkeit erwecken“, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Haffas hätten in dem genannten Bericht den Umsatz um 100 Millionen Euro aufgebläht. Das Landgericht hatte festgestellt, dass Umsätze und Erträge aus der teilweisen Übernahme der im Mai 2000 erworbenen Formel- 1-Vermarktungsfirma SLEC für das gesamte erste Halbjahr verbucht worden waren. Auch ein Lizenzvertrag mit der Kirch-Gruppe hätte noch nicht verbucht werden dürfen. Dass diese Angaben falsch gewesen, sein, hätten die Brüder gewusst, stellte der BGH fest. (Handelsblatt, WIWO)

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