30.12.04

Streitwert bei unverlangter E-Mail

Der BGH hatte darüber zu entscheiden, wie der Streitwert bei einer unverlangten E-Mail-Zusendung zu bestimmen ist. In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung sind hier Werte zwischen 1.000 - 10.000,- € üblich. Im vorliegenden Verfahren wurde der Streitwert mit 3.000,- € festgesetzt. [...]
Der BGH-Beschluss betrifft nur den Fall, wo eine Person ganz allgemein die Zusendung von Spam-E-Mails monierte. Die Fälle dagegen, bei denen ein Wettbewerber einen unmittelbaren Konkurrenten abmahnt, werden in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung mit einem weitaus höheren Streitwert als 3.000,- € festgesetzt.
(Handakte, Dr. Bahr)

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