28.1.05

AMTSPFLICHTWIDRIG

Im Strafverfahren wegen der Millionenabfindungen nach der Fusion von Mannesmann und Vodafone hat Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser einen Freispruch erzielt. Zivilrechtlich hatte er das Land Nordrhein-Westfalen auf Schadenersatz verklagt. Die Landesbehörden hätten seinen Ruf geschädigt. Von den urspünglich eingeklagten 200.000 € wurden ihm vom Landgericht Düsseldorf lediglich 10.000 € zugesprochen (NJW 2003, 2536 ff). Das Gericht konnte eine Amtspflichtverletzung in Zusammenhang mit Aufnahme und Fortführung der Ermittlungen nicht feststellen. Es hat dem Kläger aber wegen „amtspflichtwidriger Mitteilungen und Informationen, die von Bediensteten des Landes an die Öffentlichkeit und die Presse gegeben wurden,“ ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 € zuerkannt. Beide Seiten hatten gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Die Berufungsverhandlung vor dem OLG Düsseldorf ist für Mittwoch den 02.02. angesetzt.

Pressemitteilung des OLG Düsseldorf (pdf)

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