Der Präsident des BGH, Günter Hirsch glaubt, kein überzeugendes Argument gegen die von den Länderjustizminstern geplante Verringerung der Zahl der Gerichtsbarkeiten zu hören. Die Zivil- soll mit der Arbeitsgerichtsbarkeit, die Verwaltungs- mit der Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit zusammengelegt werden. Umgekehrt steht Hirsch mit seiner Meinung innerhalb der Richterschaft nahezu alleine.
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Dass auch im Rahmen der bestehenden Gerichtsstrukturen auf Engpässe resortübergreifend reagiert werden kann, zeigt sich bei der überraschenden Zuständigkeitsverlagerung zum Jahreswechsel von der Verwaltungs- auf die Sozialgerichtsbarkeit. Sowohl in Bayern, als auch in Berlin fanden sich genügend Verwaltungsrichter, die sich freiwillig bereit erklärten, ihren Kollegen aus der Sozialgerichtsbarkeit beim zusätzlichen Arbeitsanfall beizustehen.
5.1.05
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