5.1.05

ein Hirsch allein auf weiter Flur

Der Präsident des BGH, Günter Hirsch glaubt, kein überzeugendes Argument gegen die von den Länderjustizminstern geplante Verringerung der Zahl der Gerichtsbarkeiten zu hören. Die Zivil- soll mit der Arbeitsgerichtsbarkeit, die Verwaltungs- mit der Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit zusammengelegt werden. Umgekehrt steht Hirsch mit seiner Meinung innerhalb der Richterschaft nahezu alleine.

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Dass auch im Rahmen der bestehenden Gerichtsstrukturen auf Engpässe resortübergreifend reagiert werden kann, zeigt sich bei der überraschenden Zuständigkeitsverlagerung zum Jahreswechsel von der Verwaltungs- auf die Sozialgerichtsbarkeit. Sowohl in Bayern, als auch in Berlin fanden sich genügend Verwaltungsrichter, die sich freiwillig bereit erklärten, ihren Kollegen aus der Sozialgerichtsbarkeit beim zusätzlichen Arbeitsanfall beizustehen.

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