6.1.05

Wie lange noch?

Einige Angaben zur Verfahrensdauer bei der bayerischen Justiz:

So benötigen bayerische Staatsanwälte durchschnittlich 1,2 Monate zwischen Eingang des Verfahrens und Abschlussverfügung.
Erstinstanzliche Zivilverfahren an den Amtsgerichten dauern 3,7 Monate, Strafverfahren bei den Amtsgerichten 2,9 Monate,
erstinstanzliche Zivilverfahren bei den Landgerichten 6,5 Monate, Handelssachen 5,3 Monate,
Berufungen in Zivilsachen 4,5 Monate, Strafsachen 1. Instanz bei den Landgerichten 5,5 Monate, in der 2. Instanz 3,9 Monate.

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