Dem Beschluss des LG Berlin (Beschl. v. 04.01.2005 - Az.: 16 0 467/04), in dem die Richter entschieden, dass sie bei nicht-wettbewerbsrechtlichen Verfahren einen Streitwert von 7.500,- € für sachlich angemessen halten, hat sich nun in einer aktuellen Entscheidung das KG Berlin (Besch. v. 14.01.2005 - Az.: 18 W 2/05) angeschlossen. (Dr. Bahr)
20.1.05
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