Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Saarbrücken den Praktiker Bau- und Heimwerkermärkten untersagt, unter Angabe eines Zeitraums, für den die Aktion gelten soll, mit der blickfangmäßig herausgestellten Aussage zu werben
"20 % Rabatt auf alles* *Ausgenommen Tiernahrung",
soweit Artikel des Sortiments in der letzten Woche vor dem Beginn der Verkaufsaktion im Verkaufspreis heraufgesetzt wurden (Beschluss v. 18.01.2005, Az.: 7II O 5/05).
Es ist festgestellt worden, dass Praktiker die Preise verschiedener Artikel zu Beginn der Rabattaktion heraufgesetzt hat. (Pressemitteilung Wettbewerbszentrale vom 19.01.05)
20.1.05
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