Am 22. März beginnt die Verhandlung gegen Gunter von Hagens vor dem Amtsgericht Heidelberg wegen des Vorwurfs des Titelmissbrauchs. Er hatte gegen zwei Strafbefehle in Höhe von 312.000 € Einspruch eingelegt. Grundlage des Vorwurfs ist die Verwendung des Professorentitels auf Plakaten und Eintrittskarten zur Ausstellung "Körperwelten" ohne Hinweis auf dessen Erwerb in der Volksrepublik China.
Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
Zum Artikel der Welt.
19.1.05
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen