8.1.05

Steuerliche Berücksichtigung von Internet-Domains

In einem gestern veröffentlichtem Urteil zur Einkommensteuer 2000 vom 16.11.2004 (Az.: 2 K 1431/03) hat das FG Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, inwieweit Aufwendungen für eine (Internet-) Domain-Adresse steuerlich berücksichtigt werden können.

Das FA ließ diese Aufwendungen im Einkommensteuerbescheid 2000 jedoch unberücksichtigt und begründete das damit, dass es sich bei der Domain-Adresse um ein nicht abschreibbares Wirtschaftsgut handele. Die dagegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, bei den mit dem Erwerb der Domain-Adresse zusammenhängenden Aufwendungen handele es sich weder um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben noch um Anschaffungskosten für ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut. Die Domain-Adresse stelle ein immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens dar. ... Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Handakte, Pressemeldung vom 07.01.2005)

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