Das OVG Sachsen (Beschl. v. 22.12.2004 - Az.: 3 BS 405/03) hat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutz entschieden, dass das Anbieten von Sportwetten durch einen privaten Anbieter rechtlich zulässig ist.
"Die Antragstellerin hat in (...) ausreichender Weise glaubhaft gemacht, dass die von der Fa. B (...) angebotenen Oddset-Wetten, deren Vermittlung die Antragstellerin begehrt, sich nicht grundlegend von den Wetten unterscheiden, die die staatliche Lotteriegesellschaft anbietet. Der Senat geht ferner davon aus, dass von einer beabsichtigten der durch die Oddset-Wetten bestehenden Gefahren für die Bürger durch die staatliche Monopolisierung jedenfalls dann keine Rede mehr sein kann, wenn diese - wie dem Senat aus eigener Anschauung bekannt ist - von den staatlichen Lotteriegesellschaften in den Medien beworben werden."
(Dr. Bahr)
7.1.05
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