25.1.05

Vor Urteil Unklarheit über Höhe von Studiengebühren

Kurz vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Verbot von Studiengebühren streiten die Befürworter schon über die Höhe der Gebühren. Von Bayern wird einerseits eine Obergrenze von 500 € ins Gespräch gebracht, der baden-württembergische Wissenschaftsminister Peter Frankenberg zieht eine "flexible" Lösung vor. Eingeführt werden sollen sie schon zum nächsten Wintersemester, spätestens zum Sommersemester 2006. Bei allen Wissenschaftsministern herrscht Einigkeit, dass die Gelder ausschließlich der Lehre zugute kommen müssten. Bisher sind die etwa von Langzeitstudenten erhobenen Studiengebühren hingegen teilweise in den Landeshaushalt geflossen. So werden sich die Hochschulen nicht nur über insgesamt höhere Studiengebühren freuen dürfen, sondern auch noch darüber, dass ihnen künftig die schon erhobenen Gebühren ganz zufließen sollen. Kurzum alles wird besser. Nur das Bundesverfassungsgericht muss noch mitspielen.
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