Nach § 26 Abs. 1 BORA dürfen Rechtsanwälte nur zu angemessenen Bedingungen beschäftigt werden. Was darunter zu verstehen ist, wird in diesem Artikel näher erklärt.
So ist nach einem vom LAG Hessen bestätigten Urteil die Vergütung eines jungen Rechtsanwalts nach Ablegung des Assessorexamens für zunächst DM 610 , später für DM 1300 monatlich über vier Jahre hinweg sittenwidrig.
24.2.05
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