25.2.05

Nachfolgerin

Mit Ingrid Schmidt wird erstmals eine Frau zur Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts ernannt. Darüber hinaus wird in wohltuender Weise auf eine Thematisierung des Geschlechts in der Presse verzichtet. In breiter Übereinstimmung wird dagegen durchweg ihre Fachkompetenz hervorgehoben. Im Interview mit AP äußerte sie einige Einschätzungen, die so gar nicht zur gegenwärtigen allgemeinen Stimmung passen.

"Der Vorhalt, das deutsche Arbeitsrecht sei nicht flexibel, ist ein Vorurteil, das auch durch ständige Wiederholung nicht wahrer wird. (...)

Wie man auch immer das Kündigungsschutzrecht ändern wollte, es würde nicht mehr Arbeitsplätze schaffen und es würde keine Arbeitsplätze vernichten. Auf die strukturelle Arbeitslosigkeit hat das Kündigungsrecht keinen Einfluss. (...)

Wenn die Arbeitgeberseite jetzt so stark geworden ist wie nie zuvor, dann hängt das sicherlich damit zusammen, dass der Organisationsgrad auf der anderen Seite erheblich abgesunken ist und die Arbeitnehmer nicht über Marktmacht verfügen. (...) In längeren Zeiträumen betrachtet, gestaltet sich das Kräfteverhältnis der Tarifpartner wellenförmig. Es hängt immer von den Konjunkturbedingungen und vom Ausmaß der Arbeitslosigkeit ab."

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