25.2.05

Es klingelt

Überraschend klingelt das Telefon, die Stimme am anderen Ende der Leitung ist warm und charmant. Und sie eröffnet ein Angebot, dem Sie kaum widerstehen können. Ein günstiges Zeitschriften-Abo, eine unverzichtbare Versicherung oder Glücksspiele mit todsicheren Gewinnchancen...

Immer mehr Firmen lassen von geschulten Werbeanrufern neue Kunden ködern. Dabei ist die Rechtslage klar: Telefonwerbung ist verboten, es sei denn, der Anrufer hat ausdrücklich sein Einverständnis erklärt. Selbst wenn Sie bereits Kunde eines Unternehmens sind oder waren, darf dieses Ihnen am Telefon nicht unaufgefordert neue Produkte anbieten. Auch die so genannte Nachfass-Werbung ist nicht erlaubt - beispielsweise von einem Zeitschriften-Verlag, wenn Sie dort gerade ein Abonnement gekündigt haben.


Mehr zum Thema findet sich im ARD-Ratgeber Telefonwerbung.

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