23.2.05

BGH Urteil Prospekthaftung

Die Schweizer Privatbank Julius Bär muss die Anleger eines vom ehemaligen Neuer-Markt-Guru Kurt Ochner verwalteten Fonds nicht für ihre teils massiven Kursverluste entschädigen. Der Bundesgerichtshof (BGH Pressemitteilung) wies die Prospekthaftungsklage von drei Anlegern des "Julius Bär Creativ Fonds" am Dienstag in letzter Instanz ab.

Streitpunkt war, dass in dem Fondsprospekt die zwei Worte "Neuer Markt" nicht auftauchten, obwohl der Fonds überwiegend in dieses Anlagesegment investierte. Dadurch fühlten sich die Kläger falsch informiert. Das sah der BGH anders. Das Gericht machte deutlich, dass der Prospekt als Anlagestrategie ein breites Spektrum hoch spekulativer, zukunftsorientierter und innovativer Werte angegeben habe. Das umfasse auch den Neuen Markt. Der Anwalt von Julius Bär, Hermann Büttner, sagte, dass die Bindung an ein bestimmtes Marktsegment gerade nicht Anlageziel gewesen sei.

"Die Entscheidung ist schockierend und ein schwarzer Tag für viele Anleger, weil Julius Bär ein besonders krasser Fall war“, sagte hingegen der klagende Anwalt Franz Braun. "Konsequenz des Urteils ist: Je schwammiger Prospekte formuliert sind, desto weniger haftet die Gesellschaft."
(Handelsblatt)

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