26.2.05

Himmelsscheibe von Nebra

Im dem Streit um die Echtheit der 3.600 Jahre alten Himmelsscheibe von Nebra muss jetzt das Landgericht Halle/Saale entscheiden.

"Dass ein wissenschaftlicher Streit um einen archäologischen Fund in dieser Form vor einem Gericht ausgetragen wird, das ist schon sehr ungewöhnlich", sagt Gerichtssprecher Winfried Holthaus. Die Himmelsscheibe gilt als älteste konkrete Sternenabbildung der Welt.

Das juristische Urteil über echt oder falsch des Sensationsfundes ist für die Angeklagten wichtig - in dem Berufungsprozess stehen eine 46-jährige Frau und ein 65-jähriger Mann aus Nordrhein-Westfalen wegen Hehlerei mit der Himmelsscheibe und anderen Bronzegegenständen vor Gericht. Wenn das Gericht erklären sollte, die Himmelsscheibe sei falsch, könnte das Duo nach Auffassung der Verteidigung nicht mehr wegen Hehlerei mit einem bedeutsamen Kulturgut verurteilt werden. Allerdings hat für diesen Fall die Staatsanwaltschaft bereits eine Klage wegen Betruges im besonders schweren Fall angekündigt: Schließlich hätten dann die Angeklagten versucht, dem Landesarchäologen eine Fälschung für damals 700.000 Mark zu verkaufen.
(n-tv)

Keine Kommentare: