Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat entschieden, dass Betriebsratsvorsitzende im Machtkampf mit dem Arbeitgeber weit mehr einstecken müssen als Arbeitskollegen ohne Betriebsratsfunktion.
In dem Fall, der dem Urteil zugrunde lag, war in einem Unternehmen nach einer erstmaligen Betriebsratswahl ein offener Machtkampf zwischen Arbeitgeber und Betriebsratsvorsitzendem ausgebrochen, in dessen Verlauf sich der Arbeitgeber gegenüber seinem Kontrahenten nicht zimperlich zeigte: Innerhalb eines Jahres sprach er ihm gegenüber mehr als 7 Abmahnungen aus, verhängte ein Hausverbot und feuerte ihn sogar fristlos wegen angeblicher Arbeitsverweigerung. Diese Angriffe konterte der Betriebsratsvorsitzende jeweils mit einem Gang vor die Arbeitsgerichte. Doch obwohl er aus sämtlichen Verfahren als klarer Sieger hervorging, kündigte er schließlich völlig entnervt. Gleichzeitig erhob er, gestützt auf das Gutachten einer Psychiaterin, eine Mobbingklage gegen den ehemaligen Arbeitgeber und verlangte Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 10 000 Euro. (Handelsblatt, Beck-Aktuell)
2.2.05
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