Der wegen Veröffentlichung geschönter Halbjahreszahlen zu einer Millionenstrafe verurteilte frühere EM.TV-Chef Thomas Haffa hat das Bundesverfassungsgericht angerufen. ...
"Unter der Flagge des Anlegerschutzes ist der Bundesgerichtshof in seinem Urteil (Az.: 1 StR 420/03) über den Wortlaut des Gesetzes hinausgegangen", begründete Haffas Anwalt Rainer Hamm das Vorgehen. "Das ist aber im Strafrecht streng verboten. Die Zahlen in der fraglichen Ad-hoc-Mitteilung waren im Sinne des Gesetzes nun mal keine Darstellung des Vermögens. Also durfte man Herrn Haffa auch nicht wegen der falschen Darstellung des Vermögensstandes verurteilen." (Focus).
1.2.05
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