1.2.05

Schutz vor Mietnomaden

Vermehrt treten Fälle auf, in denen Mieter bereits beim Einzug in eine neue Wohnung die feste Absicht haben, nie Miete zu zahlen. Sie nutzen die Immobilie, bis sie per Gerichtsbeschluss vor die Tür gesetzt werden und ziehen dann in die nächste Wohnung.
Marie Luise Erdell kennt Hunderte solcher Fälle. Die Immobilienbesitzerin aus dem rheinischen Leichlingen hat im März vergangenen Jahres eine Datenbank eingerichtet, in der sich Vermieter über schwarze Schafe unter den Mietinteressenten informieren können. Den Service von Vpaz ("Vermieter und Partner arbeiten zusammen"), so der Name des Dienstleistungsunternehmens, nutzen nach eigenen Angaben bereits mehr als 80.000 Vermieter. ...
Gegen die von Erdell aufgebaute Warndatei haben die Datenschützer keine Einwände. Sie bestehen jedoch darauf, dass dort nur "objektive Negativmerkmale" aufgenommen werden. Das heißt, ein Mieter darf nur gemeldet werden, wenn gegen ihn ein rechtskräftiges Urteil in einem Mietstreit oder ein Vollstreckungsbescheid wegen Mietschulden ergangen ist. Zudem muss der Vermieter den Mieter vor Abschluss des Vertrages in Form eines Merkblatts darauf aufmerksam machen, dass er ihn bei Vertragsbruch in die Warndatei eintragen lässt. Ein Eintrag muss nach drei Jahren gelöscht werden. Betroffene haben ein Widerspruchsrecht und dürfen die Angaben jederzeit unentgeltlich einsehen.
(SZ)

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Unter http://www.mietwandalen.de gibt es eine Vermieterschutzdatenbank, wo solche Mieter aufgelistet werden. Gegen einen Kostenbeitrag kann man sich dort über faule Mieter informieren.