14.2.05

zuviel Lohn

Zuviel Lohn bekommen hat eine ehemalige Krankenpflegerin des Klinikums Marburg. Dies mag durchaus öfters passieren. Außergewöhnlich ist jedoch das Ausmaß. Nachdem die Frau vorübergehend für fünf Monate Vollzeit gearbeitetet hatte, wurde sie wieder, wie auch schon zuvor, halbtags beschäftigt. Die Lohnbuchhaltung hatte dies offenbar nicht bemerkt. So bekam sie von 1990 bis 2001 den doppelten Lohn, insgesamt 138.000 € zuviel. Erst als sie den Rentenantrag stellte, wurde der Fehler bemerkt.

Die Rentnerin konnte offenbar darlegen, dass sie den Fehler nicht bemerkt und die Überzahlung für den laufenden Lebensunterhalt verbraucht habe. Dies alleine lässt den Rückzahlungsanspruch zwar nicht entfallen, da es sich um keine geringfügige Überzahlung handelt (bis 10 %). Da sie aber über kein weiteres Vermögen verfügt und auch ihre Rente in etwa dem Pfändungsfreibetrag entspricht, wäre ein Titel kaum je durchsetzbar. Daher verzichtete das klagende Land Hessen gegen eine monatliche Rückzahlung in Höhe von 50 € auf seine weitergehenden Ansprüche.

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