15.3.05

Bemerkenswert

Die Kanzlei Grundstein & Thieme hat einige durchaus bemerkenswerte richterliche Erkenntnisse gesammelt. Unter anderem:

"Deshalb ist der Umstand, von einem Krankenpfleger versorgt zu werden, der sich nebenberuflich als Leichenbestatter betätigt, dazu geeignet, bei Patienten Irritationen hervorzurufen.
(Bundesarbeitsgericht DB 2002, 1561)

Es ist gerichtsbekannt, daß ein Saarländer (Ende der 50-iger/Familie/Wohnsitz) nur höchst selten und ungern sich aus "seinem" Saarland disloziert und ins "Reich" schaffen geht ... Auf alle sonstigen Streitpunkte betreffend "München" braucht hier nicht eingegangen zu werden.
(Arbeitsgericht Saarbrücken FA 2002, 192)

Die vom Kläger (in Diskotheken) organisierten oder veranstalteten Damenunterwäschevorführungen sind künstlerische Leistungen... Die ... eingesetzten Models vollführen ... "eigene Bewegungsabläufe zur Präsentation von Wäsche und Körper" und können nicht mit Schaufensterpuppen verglichen werden...
(Bundessozialgericht NJW 1997, 1185)"

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