Der Betreiber des Handyportals getmobile.de wollte offensichtlich keine "bessere" Domain neben sich dulden. Er mahnte den Anbieter von selbstkonfigurierbaren Notebooks getbestmobile.de ab und verlangte die Übertragung der Domain. Der Abgemahnte beklagt sich nun, erst durch die Abmahnung von der Namensähnlichkeit erfahren zu haben, über die kurze Fristsetzung und die Anwaltsgebühren in vierstelliger Höhe.
Die Kommentare zu dem Bericht von Winfuture.de fallen wenig überraschend aus.
20.3.05
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