20.3.05

Gekündigt nach Hammerwurf auf Chef

Auch in der größten Wut darf ein Arbeitnehmer nicht mit einem Hammer nach seinem Vorgesetzten werfen. Nach einem solchen Wurf durfte einem Elektroinstallateur zu Recht fristlos gekündigt werden.

Laut Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt ist eine solche Attacke "ein nicht wieder gutzumachender Verstoß gegen arbeitsvertragliche Loyalitätspflichten". Auch eine Abmahnung habe nicht erst ausgesprochen werden müssen: "Es kann nicht sein, dass man als Arbeitnehmer einen Hammerwurf gegen den Chef frei hat", sagte der Vorsitzende Richter.
(Handelsblatt)

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