10.3.05

Erst ermahnt, dann entlassen

Bei Problemen zwischen Arbeitgeber und Angestellten darf das Unternehmen nicht sofort eine Kündigung aussprechen. Meist muss die Firma den Arbeitnehmer vorher abmahnen. Ein besonderer Fall sind Änderungskündigungen. In einer neuen dreiteiligen Serie erklärt Wolfgang Büser das Kündigungsrecht für Arbeitsverhältnisse. (SZ)

Wolfgang Büser ist sicher einigen noch von Streit um Drei bekannt, der Pioniersendung unter den nachmittäglichen Gerichtsformaten, die leider nicht mehr ausgestrahlt wird.

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