10.3.05

So schnell wird man zum Geldwäscher

Wie weit der § 261 Strafgesetzbuch mittlerweile reicht, zeigt jetzt ein kürzlich ergangener Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe im Zusammenhang mit den milliardenschweren FlowTex-Betrügereien.

Der Fall:
Die Frau des inzwischen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilten Ex-FlowTex-Geschäftsführers Klaus Kleiser war Eigentümerin einer 2,5 Mill. Euro teuren Villa auf Mallorca und eines Motorboots im Wert von 258 000 Euro, zudem verfügte sie mit ihren Töchtern über ein Bankguthaben von 165 000 Euro. Die Vermögenswerte stammten zwar aus den Schwindeleien der Firma mit nicht existierenden Bohrsystemen – was aber, so hielt ihnen das Gericht zugute, die Kleiser-Angehörigen beim Erhalt des Geldes nicht wussten. Nachdem der Skandal aufgeflogen und Kleiser im Februar 2000 verhaftet worden war, versuchten sie, mit Hilfe weiterer Verdächtiger, die Werte rasch beiseite zu schaffen.

Das trägt ihnen nun eine Anklage wegen Geldwäsche ein – obwohl sie die Werte gutgläubig und damit zivilrechtlich wirksam erworben haben. Das OLG ließ die vom Landgericht Mannheim zunächst abgelehnte Anklage zu. Denn strafbar macht sich bereits, wer Gegenstände verbirgt oder verschleiert, die aus bestimmten Straftaten "herrühren".


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