Nicht wenige kennen die Situation. Ein Mitarbeiter des Rundfunks steht vor der Tür und fragt nach bereitgehaltenen Rundfunkgeräten. Reaktionsmöglichkeiten sind viele denkbar. Ein Lehrling zeigte sich ganz reumütig und füllte das Anmeldeformular der GEZ aus. In der Folge musste er dann nicht nur künftige Gebühren zahlen, sondern sollte aufgrund seiner Angaben auch eine Nachzahlung von 250 € für die vergangenen drei Jahre leisten. Das wiederum überstieg seinen Reumut. Durchaus pfiffig, wollte er die Anmeldung als Haustürgeschäft widerrufen. Jedenfalls im einstweiligen Rechtschutz ist er damit jedoch gescheitert. Dem VG Frankfurt am Main zufolge ist die Anmeldung als bloße Wissenserklärung zu werten, die im Gegensatz zu Willenserklärungen gerade nicht anfechtbar sei. Zudem ermittele die GEZ die Daten von Amts wegen und sei an die Angaben nicht zwingend gebunden. Der Spiegel berichtet - in der Rubrik Unispiegel.
9.3.05
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