17.3.05

Europäisches Bagatellverfahren

Im Zivilprozessrecht zeichnet sich ein großer Schritt hin zur europäischen Vereinheitlichung ab. Vergangenen Dienstag nahm die Europäische Kommission den Vorschlag für ein Europäisches Bagatellverfahren an. In den Mitgliedsstaaten für diesen Zweck bereits bestehende Verfahren, wie das gerichtliche Mahnverfahren in Deutschland, sollen weiterhin bestehen bleiben. Mit dem Europäischen Bagatellverfahren soll zusätzlich eine euopaweit einheitliche Alternative geschaffen werden. Vorgesehen ist es für Zivil- und Handelssachen bis zu einem Forderungswert von 2.000 €. Zur Vereinfachung soll

das Verfahren grundsätzlich schriftlich durchgeführt werden,

sollte das Gericht eine mündliche Verhandlung für erforderlich halten, kann diese im Wege einer Audio-, Video- oder E-Mail-Konferenz durchgeführt werden,

Schriftstücke können per Einschreiben mit Rückschein oder auf einfacherem Weg unter anderem mit einfachem Schreiben, Fax oder E-Mail zugestellt werden,

es besteht kein Anwaltszwang,

das Gericht kann nach eigenem Ermessen die Beweismittel und den Umfang der Beweisaufnahme bestimmen. Es kann insbesondere die Beweisaufnahme mittels Telefon, schriftlicher Zeugenaussagen sowie über Audio-, Video- oder E-Mail-Konferenz zulassen,

die Entscheidung ist vorläufig vollstreckbar,

die Entscheidung wird in anderen Mitgliedstaat anerkannt und vollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf und ohne Anfechtungsmöglichkeit.

Pressemitteilung der Europäischen Kommission

Keine Kommentare: