Die Bundesregierung will eine Kommission zur Mitbestimmung unter Vorsitz von Kurt Biedenkopf einsetzen. Ziel der Kommission ist es, das "bewährte System der deutschen Mitbestimmung und der Arbeitnehmerbeteiligung im Betrieb" zu erhalten und auch auf europäischer Eebene zu sichern. (FAZ) Weitgehenden Einfluss nehmen konnte das deutsche Mitbestimmungsmodell schon auf den Kommissionsvorschlag der EU-Fusionsrichtlinie. Danach soll vorrangig eine Einigung zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretern über das Ausmaß der Mitbestimmungsrechte im fusionierten Unternehmen erzielt werden. Scheitert eine solche Einigung, gilt das Recht des Staates mit dem höchsten Maß an Arbeitnehmerbeteiligung, sofern dort mindestens 33 % der Belegschaft tätig sind.(Kanzlei Graf von Westphalen Bappert & Modest)
23.3.05
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