Zu dick, zu breit, zu blass sehe er aus, fanden seine Anwälte - zumindest auf dem bearbeiteten Foto, das die "Wirtschaftswoche" von Ron Sommer abgedruckt hatte. Der Ex-Telekom-Chef reichte Klage ein und erwirkte jetzt beim Bundesverfassungsgericht ein Bilderverbot.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schütze vor der "Verbreitung eines technisch manipulierten Bildes, das den Anschein erweckt, ein authentisches Abbild der Person zu sein", heißt es in dem heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.
Eine für den Betrachter nicht erkennbare, "verdeckte Bildmanipulation" werde auch dann nicht durch die Meinungsfreiheit gerechtfertigt, wenn das Foto in einen satirischen Zusammenhang gerückt werde. "Unrichtige Information" sei kein schützenswertes Gut, betonten die Karlsruher Richter. Sie gaben einer Verfassungsbeschwerde des früheren Telekom-Chefs Ron Sommer gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom September 2003 statt.
Die Verfassungsgerichts-Entscheidung "verbietet die heute weit verbreitete Fotomanipulation", resümierte der Prozessbevollmächtigte Sommers, der Hamburger Anwalt Matthias Prinz.
Die Verfassungsrichter verwiesen die Sache zur erneuten Entscheidung an den Bundesgerichtshof (BGH) zurück. (Spiegel, Urheberrecht.org)
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