9.3.05

Vorsicht vor dem Tretroller

Produkte, die wegen technischer Mängel eine Gefahr für den Kunden darstellen, werden mit so genannten "Untersagungsverfügungen" versehen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt Listen mit solchen Produkten online. "Wir veröffentlichen diese im Internet, sobald sie rechtsbeständig sind", sagt Hans-Jörg Windberg, wissenschaftlicher Direktor der Bundesanstalt in Dortmund.

Betrachten lassen sich die Produktlisten, in denen zum Beispiel Lampen, Haartrockner, Puzzlespiele oder Tretroller stehen, auf der BAuA-Website. Dort sind die Produkte und ihr Gefahrenpotenzial detailliert und bebildert beschrieben. (Heise)

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