12.3.05

Will nicht

Das Bayerische Elektrohandwerk will für seinen Bereich der IG Metall die Tariffähigkeit gerichtlich aberkennen lassen, berichtet das Handelsblatt. Eine entsprechende Klage sei beim Arbeitgericht Frankfurt eingereicht worden. Begründet wird der Antrag offenbar damit, dass die Gewerkschaft ihrer tarifpolitischen Verantwortung nicht nachkomme. Denn die IG Metall verweigere die Zustimmung zu bestimmten Regelungen zur Senkung von Lohnkosten. Parallel dazu habe man die Tarifverträge mit der IG Metall gekündigt. Was allerdings zunächst wegen der Nachwirkung keine Folgen hat. Aber auch wenn das Arbeitsgericht (überraschenderweise) zu der Auffassung käme, der IG Metall fehle die Tariffähigkeit, würden bereits geschlossene Tarifverträge nicht völlig unwirksam. Sie könnten lediglich nicht mehr als Tarifverträge fortbestehen. Da Tarifverträge meist ohnehin nur aufgrund einer Einbeziehungsklausel gelten, hätte dies aber kaum Auswirkungen. Alleine für die Zukunft, könnte der Arbeitgeberverband Tarifverhandlungen mit der IG Metall verweigern. Sollte das Bayerische Elektrohandwerk das Arbeitsgericht nicht überzeugen können, muss es sich allerdings auch künftig mit der IG Metall als Verhandlungspartner auseinandersetzen. Die jetzt eingereichte Klage wird dabei sicherlich den Verhandlungen sehr förderlich sein.

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