6.4.05

Gleiches Unrecht für alle

Höhlen EU-Gesetze den deutschen Rechtsstaat aus? Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob Brüssels Antiterror-Politik das Grundgesetz verletzt.
Es geht, vordergründig, um den Europäischen Haftbefehl. Dieser erleichtert die Auslieferung von Verdächtigen zwischen sämtlichen 25 EU-Mitgliedsländern. Brüsseler Sicherheitspolitikern gilt er als unverzichtbares Instrument im Kampf gegen Terrorismus und Organisierte Kriminalität. Doch der Haftbefehl und sein Zustandekommen dienen den Karlsruher Richtern um den als konservativ geltenden Udo di Fabio als willkommener Anlass, Europas Machtfülle grundsätzlich unter die Lupe zu nehmen. Die juristische Verhandlung am 13. und 14. April wird um eine politische Schicksalsfrage kreisen. Sie lautet: Geht es bei der Rechtssetzung der Europäischen Union mit rechtsstaatlichen Dingen zu?

Ein Zeit-Artikel über Staatssouveränität und Bürgerrechte.

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