"Befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Befristungsgrund sollen künftig auch dann zulässig sein, wenn der Arbeitnehmer bei dem betreffenden Arbeitgeber schon einmal beschäftigt war. Bislang war diese Möglichkeit auf sog. Neueinstellungen beschränkt.(Haufe berichtet)
Eine entsprechende Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist Teil des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vorgelegt hat."
21.4.05
Neuregelung des TzBfG
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