Der Sportartikelhersteller Puma hat im Prozeß um die Rechtmäßigkeit einteiliger Fußballtrikots einen überraschenden Punktsieg errungen. Nach dem Reglement des beklagten Weltfußballverbandes FIFA gebe es keinen Grund, solche Trikots zu verbieten, erklärte Richterin Ingrid Kefer am Mittwoch zum Auftakt des Zivilprozesses am Landgericht Nürnberg-Fürth.
Die Auslegung der Regeln durch die Fifa verstößt nach Kefers Ansicht gegen Kartellrecht. Puma hatte die Kameruner Nationalmannschaft zum Africa-Cup 2004 mit dem Dress ausgestattet. Die Fifa verbot das Trikot jedoch nach der Vorrunde und verhängte gegen die Kicker eine Geldstrafe von 130.000 Euro und einen Strafabzug von sechs Punkten in der laufenden WM-Qualifikation, der jedoch später wieder rückgängig gemacht wurde. ...
Puma-Sprecher Ulf Santjer nannte die Ausführungen der Richterin "erfreulich". "Das Gericht hat unsere Auffassung, daß das Trikot zulässig ist, damit bekräftigt", sagte Santjer. Im Vordergrund stehe nun die Wiederzulassung des Einteilers als reguläre Spielerkleidung. Puma fordert von der FIFA zudem zwei Millionen Euro Schadenersatz. (FAZ)
6.4.05
Puma vs. FIFA
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