Nicht selten werden Existenzgründer durch Werbung entsprechender Anbieter aufgefordert, die vermeintlichen Vorteile einer ausländischen Kapitalgesellschaft - insbesondere der englischen "Limited" - gegenüber den deutschen Gesellschaftsformen GmbH und GmbH & Co. KG zu nutzen. Einige Notarkammern haben im März 2005 in einer Stellungnahme auf die beachtlichen Risiken und Nachteile bei Verwendung dieser ausländischen Gesellschaftsformen hingewiesen.Weiter bei Beck-Aktuell.
5.4.05
Risiken bei Existenzgründung in Form einer "Limited"
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