27.4.05

Sieg der fränkischen Wurstsiegelbewahrer

Wo Nürnberger Bratwürste draufsteht, muss es auch Nürnberger Bratwürste geben. Deshalb muss sich nach dem Willen des Landgerichts Nürnberg-Fürth nun eine Münchner Gaststätte einen neuen Namen suchen.

Im monatelangen Bratwurststreit zwischen Nürnberg und der bayerischen Landeshauptstadt hat ein Gericht einem Münchner Traditionslokal die Verwendung des Begriffs "Nürnberger" in seinem Namen verboten. Solange die Gaststätte "Nürnberger Bratwurst Glöckl am Dom" keine original Nürnberger Rostbratwürste serviere, dürfe zudem in Speisekarten und Werbung der Hinweis "nach Nürnberger Art" nicht verwendet werden, heißt es in dem vom Landgericht Nürnberg-Fürth veröffentlichten Urteil. (Stern)

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Wieso wird bloss das Aktenzeichen geheim gehalten? Wer es kennt, fuege es bitte hinzu. Vielen Dank.