12.4.05

Urteil: Verfassungsgericht erlaubt GPS-Fahndung der Polizei

Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen mit Hilfe des satellitengestützten Ortungssystems GPS Bewegungsprofile von Verdächtigen erstellen. Das entschied heute das Bundesverfassungsgericht und wies damit die Klage eines verurteilten Linksextremisten ab.

Leitsätze
zum Urteil des Zweiten Senats vom 12. April 2005 - 2 BvR 581/01 -

1. § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b StPO entspricht als Ermächtigungsgrundlage für Beweiserhebungen unter Einsatz des Global Positioning System und die anschließende Verwertung dieser Beweise den verfassungsrechtlichen Anforderungen.

2. Beim Einsatz moderner, insbesondere dem Betroffenen verborgener, Ermittlungsmethoden müssen die Strafverfolgungsbehörden mit Rücksicht auf das dem "additiven" Grundrechtseingriff innewohnende Gefährdungspotential besondere Anforderungen an das Verfahren beachten.

3. Wegen des schnellen und für den Grundrechtsschutz riskanten informationstechnischen Wandels muss der Gesetzgeber die technischen Entwicklungen aufmerksam beobachten und notfalls durch ergänzende Rechtssetzung korrigierend eingreifen. Dies betrifft auch die Frage, ob die bestehenden verfahrensrechtlichen Vorkehrungen angesichts zukünftiger Entwicklungen geeignet sind, den Grundrechtsschutz effektiv zu sichern und unkoordinierte Ermittlungsmaßnahmen verschiedener Behörden verlässlich zu verhindern.
(Pressemitteilung, Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvR 581/01)

Siehe auch Netzzeitung und Spiegel.

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