Trotz des Verdachts illegaler Kopien von Musikstücken und deren möglicher Verbreitung über einen FTP-Server müssen Zugangsprovider nicht die Daten ihres Kunden, wie Name und Anschrift, mitteilen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entschieden (Az.: 5 U 156/04) und damit eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts (LG) Hamburg kassiert.(Heise, IT-Blawg)
Laut OLG fehle es für das Informationsverlangen unter anderem an einer rechtlichen Grundlage. Dies könnte sich allerdings demnächst ändern, da der Gesetzgeber neue Auskunftsregelungen plant.
17.5.05
Auskunftspflicht eines Access-Providers
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