17.5.05

Auskunftspflicht eines Access-Providers

Trotz des Verdachts illegaler Kopien von Musikstücken und deren möglicher Verbreitung über einen FTP-Server müssen Zugangsprovider nicht die Daten ihres Kunden, wie Name und Anschrift, mitteilen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entschieden (Az.: 5 U 156/04) und damit eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts (LG) Hamburg kassiert.

Laut OLG fehle es für das Informationsverlangen unter anderem an einer rechtlichen Grundlage. Dies könnte sich allerdings demnächst ändern, da der Gesetzgeber neue Auskunftsregelungen plant.
(Heise, IT-Blawg)

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