Es gibt offensichtlich immer noch Zeitgenossen die sich erst nach fünf Maß Bier und in der Gruppe gewachsen fühlen, reihenweise Fahrräder zu demolieren, unter anderen auch meines. Zufälligerweise war ich bei der Festnahme der Randalierer anwesend und konnte auch gleich Strafanzeige stellen. Der Polizist machte mir wenig Hoffnung, da wohl kaum nachzuweisen sei, wer von den fünfen gerade mein Fahrrad beschädigt habe. Strafrechtlich mag dies durchaus problematisch sein. Allein wenn es in den Bereich einer schweren Körperverletzung geht, gibt es die Erleichterung des § 231 StGB. Nicht so bei bloßen Sachbeschädigungen. Zivilrechtlich fällt mir da allerdings spontan § 830 BGB ein. Weiteres Problem wird wohl sein, dass die Festgenommenen offenbar schon polizeibekannt kein Geld haben. Allerdings verspüre ich durchaus einige Lust einen Titel zu erwirken, dessen Vollstreckung ich in den nächsten 30 Jahren meines Berufslebens betreiben kann. So sehe ich mit einiger Spannung der nächsten Mitteilung der Staatsanwaltschaft entgegen.
15.5.05
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