5.5.05

Ungebührliches Klingeln

Eine 150 Euro teure Erfahrung machte eine Maklerin vor dem Landgericht Hamburg. Mitten in ihrer Zeugenaussage begann plötzlich ihr Handy zu klingeln. Die Aufforderung des Gerichts, das Gerät sofort auszustellen, schlug die Brokerin in den Wind. Ungerührt begab sie sich auf den Gerichtsflur, um dort fünf Minuten zu telefonieren. Die Richter reagierten kühl: Ordnungsgeld, ersatzweise zwei Tage Ordnungshaft wegen Ungebühr, so der nach der Verhandlung verfasste Beschluss.

Die Maklerin zog vor das Oberlandesgericht (OLG). Ihre Begründung: Gegenüber der Zeitangabe in der Zeugenladung habe sich ihre Vernehmung um über eine Stunde verzögert; von ihr als Freiberuflerin könne nicht erwartet werden, dass sie sämtliche geschäftlichen Aktivitäten wegen eines Gerichtstermins unbegrenzt einstelle.

Das Oberlandesgericht der Hansestadt sah das anders. "Eine grobe und unangemessene Missachtung des Gerichts" – so die Würdigung der OLG-Richter.
(Handelsblatt)

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