Der Bundesgerichtshof hat - entgegen der Meinung von Rechtsanwaltskammern - festgestellt, dass Anwaltsaktiengesellschaften zulässig sind. Az.: AnwZ (B) 27/03 und 28/03. Der BGH hat in seinem Beschluss jedoch eine ganze Reihe von besonderen Anforderungen an die Satzung einer Anwalts-AG formuliert.(Kanzlei Prof. Schweizer)
Eine Anforderung ist, dass der Kreis der Aktionäre auf in der Gesellschaft beruflich tätige Rechtsanwälte und Angehörige der sog. sozietätsfähigen Berufe beschränkt ist. ...
Sie können hier den Beschluss des BGH nachlesen.
2.6.05
Aktiengesellschaft als Rechtsanwaltsgesellschaft
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