4.6.05

Europäisches Arbeitsrecht

An der Fernuniversität Hagen wurde das Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht mit neunem Leben erfüllt. Im Netzwerk mit Universitäten aus 18 weiteren europäischen Ländern sollen arbeitsrechtliche Themen rechtsvergleichend zusammengestellt und analysiert werden. In einem Jahr soll ein EU-Länderbericht zum Kündigungsschutz entstehen. In einer Forschungskooperation mit van Voss werden im Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht in den nächsten zwei Jahren mehrere Berichte zum niederländischen Arbeitsrecht entstehen.

Daneben sollen mehere Untersuchungen gerade das niederländische Arbeitsrecht zum Gegenstand haben.

"Denn für arbeitsrechtliche Vergleiche sind die Niederlande sehr interessant, erläutert Waas: Das Rechtssystem ist dem deutschen ähnlich, einzelne spannende Unterschiede können deshalb für Deutschland neue Wege aufzeigen. Typisch sind Trends, das Arbeitsrecht zu flexibilisieren, ohne gleichzeitig alle Sicherheit aufzugeben. Ein Beispiel ist das Modell Lebensarbeitszeit: Das niederländische Arbeitsrecht erlaubt es den Arbeitnehmern, ihr Arbeitsverhältnis immer wieder auf ihre Lebenssituation auszurichten. Sabbatjahre, Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen sind auf diese Weise möglich, ohne die Bindung an den Arbeitgeber aufzugeben. Von solch flexiblen Regelungen ist Deutschland weit entfernt: Ein lohnendes Arbeitsfeld für das neue Institut."
(idw-online)

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