Der Hinweis auf einem Anwaltskanzlei-Briefbogen auf eine Kooperation mit einer nicht sozietätsfähigen Person (hier: Architekt und Bausachverständiger) verstößt nicht gegen § 43 b BRAO, § 8 BORA.(BGH - Urteil vom 25.07.2005 - Az: AnwZ (B) 42/04)
(advobLAWg)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen